Kinderschutz
Der Stamm St. Bartholomäus Klarenthal verfügt über kein eigenes Schutzkonzept.
Er ist jedoch zur Einhaltung der gesetzlichen Auflagen der Prävention (staatliche Gesetzgebung, kirchliche Gesetzgebung, Regularien und Ordnungen der DPSG) sowie zur Einhaltung der Interventionsordnung der DPSG verpflichtet. Im Rahmen eines Aufarbeitungsprozesses hat sich die DPSG mit älteren Vorfällen befasst und auch dort Hilfestellung angeboten.
Weitere Informationen unter:
https://dpsg.de/de/verbandsleben/themen/kinder-und-jugendschutz.
Zusätzlich hat sich der Stamm zum Schutzkonzept der Pfarrei Heiliger Christophorus von 2024 bekannt.
Kontakt: https://christophorus-sb.de/Kontakt
Im Einzelnen umfasst das beispielsweise folgende Maßnahmen:
- Alle Gruppenleiter*innen müssen seit 2012 alle drei Jahre ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
- Alle Gruppenleiter*innen müssen seit 2025 eine Präventionsschulung besuchen, um Missbrauch, Täterstrukturen usw. zu erkennen und zu wissen, wie sie handeln müssen.
- Es gibt klare Abläufe und Meldewege für akute Fälle. Eine Nichtanzeige ist strafbar. Auch Komplizenschaft und Mitwisserschaft sind strafbar.
- Es gibt innerhalb und außerhalb der DPSG Ansprechpartner*innen zur Unterstützung von akuten und älteren Fällen.
Uns ist es sehr wichtig, dass allen Kindern und Jugendlichen ein sicherer Raum gegeben wird, in dem sie sich wohlfühlen.
Mit freundlichen Grüßen und gut Pfad
Celina Türk Christian Dahlke Alexander Dony
Stammesvorsitzende Stammeskurat Stammesvorsitzender
15.08.2026


