Der Stamm St. Bartholomäus Klarenthal verfügt über kein eigenes Schutzkonzept. Er ist jedoch zur Einhaltung der gesetzlichen Auflagen der Prävention (staatliche Gesetzgebung, kirchliche Gesetzgebung, Regularien und Ordnungen der DPSG) sowie zur Einhaltung der Interventionsordnung der DPSG verpflichtet. Im Rahmen eines Aufarbeitungsprozesses hat sich die DPSG mit älteren Vorfällen befasst und auch dort Hilfestellung angeboten….
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